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DAB Junior-Depotkonto

Was ist das Junior-Depotkonto?

Dieses DAB Depotkonto ist speziell für Ihren Nachwuchs gedacht. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes sind nur Sie, also die gesetzlichen Vertreter, handlungsbefugt und können über das Depotkonto verfügen.

Wer muss bei der Kontoeröffnung legitimiert werden?

Das Gesetz sieht vor, dass neben Ihrem Kind auch Sie sich als die gesetzlichen Vertreter legitimieren müssen. Die Legitimation der gesetzlichen Vertreter erfolgt durch das PostIdent-Verfahren. Zur Legitimation Ihres Kindes benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde.

Wenn Sie allein erziehende Mutter oder Vater sind, geschieden wurden oder als Eltern nicht verheiratet sind, benötigen wir zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten noch eine amtliche Sorgerechtserklärung.

Wie riskant ist ein Junior-Depotkonto?

Als gesetzliche Vertreter haben Sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes die alleinige Verfügungsgewalt über das Junior-Depotkonto. Erst mit der Volljährigkeit kann Ihr Kind entscheiden, was mit dem Geld passieren soll. Der Gesetzgeber schreibt außerdem vor, dass riskante Geschäfte, die das Vermögen von Kindern gefährden, nicht erlaubt sind. Daher ist der Handel von Optionsscheinen sowie der Antrag eines Effektenkredites und einer MasterCard für ein Junior-Depotkonto nicht möglich.

Ist es möglich, ein Junior-Depotkonto zu verschenken?

Es ist leider nicht möglich, ein Junior-Depotkonto zu verschenken, da allein die gesetzlichen Vertreter vertretungsberechtigt sind und die Eröffnungsunterlagen unterzeichnen müssen.

Was geschieht mit dem Depot, wenn mein Kind volljährig wird?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt Ihre Verfügungsberechtigung und Ihr Kind erhält von uns automatisch neue Depot-Unterlagen. Erst nachdem wir die Umstellungsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen haben, ist Ihr Kind allein verfügungsberechtigt. Sollten Sie weiterhin Vollmacht wünschen, können Sie das entsprechende Formular in unserem Formularcenter downloaden.

Kann ich mit dem Junior-Depotkonto auch online traden?

Selbstverständlich ist es möglich, mit dem Junior-Depotkonto auch online zu traden. Als Eltern müssen Sie jedoch dafür sorgen, dass die Zugangsdaten nicht in die Verfügungsgewalt Ihrer Kinder kommen.

Ist eine Bevollmächtigung für ein Junior-Depotkonto möglich?

Sie möchten, dass zum Beispiel Oma und Opa Wertpapiere für ihren Enkel kaufen können? Dann benötigen sie eine Vollmacht.

Füllen Sie das Formular einfach aus und senden Sie es zusammen mit der Legitimation des Bevollmächtigten an:

DAB bank AG
Kunden-Center 1
Postfach 20 10 52
80010 München

Die nochmalige Identitätsfeststellung entfällt, wenn der Bevollmächtigte bereits ein DAB Depotkonto besitzt. Tragen Sie bitte in diesem Fall die entsprechende Depot Kontonummer in das dafür vorgesehene Feld ein. Beachten Sie, dass maximal eine Vollmacht pro Depotkonto möglich ist. Für Fragen steht Ihnen Ihr DAB Expertenteam unter der Nummer
01802 25 45 07 (nur 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk kann ggf. abweichen.) gerne zur Verfügung.

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