DABbank

Wichtige Hinweise und AGB

Gut zu wissen!

Finden Sie auf den folgenden Seiten wichtige Informationen für Sie als DAB Kunde. Von AGB über Datenschutz bis Daytrading.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung börsenähnlicher Regelungen im außerbörs- lichen Handel - Vorsicht bei marktfernen Kursen

Ebenso wie die Satzungen der deutschen Börsen Regelungen zur Behandlung nicht marktgerechter Transaktionen enthalten (z.B. in den EUWAX-Richtlinien der Stuttgarter Börse), gelten ähnliche Regelungen auch für das außerbörsliche Handels- angebot der DAB bank.
Kommen dabei Transaktionen zustande, bei welchen die Kurse um mindestens 10 % (bzw. 1 % bei Aktien oder Wertpapieren, die in Prozent notiert werden) oder um mehr als EUR 2,50 vom marktgerechten Preis (z.B. Börsenpreis) abweichen, so haben die außerbörslichen Handelspartner das Recht, die fehlerhafte Transaktion bis um 13:00 Uhr des auf den Handelstag folgen- den Börsenhandelstages der Frankfurter Wertpapierbörse rückabzuwickeln. Soweit auf das außerbörsliche Geschäft eine Regelung anzuwenden ist, die inhaltsgleich mit einer Regelung eines Regelwerks einer deutschen Börse ist bzw. soweit auf diese verwiesen wird, gelten die dort festgelegten Abweichungsgrenzen.
Beachten Sie bei Ihren Dispositionen, dass solche Trans- aktionen vom Handelspartner rückabgewickelt werden können. Verfügen Sie daher über aus diesen Geschäften erlangte Gewinne nicht vor dem übernächsten Bankarbeitstag, da unter Umständen erst dann eine Rückabwicklung in Ihrem Depot ausgewiesen wird.

Kursanzeige im Handelssystem und auf den Internet- seiten der DAB bank

Kursinformationsdaten, die über das Online-Handelssystem oder auf den Internetseiten der DAB bank angezeigt werden, erhält die DAB bank von Dritten. Auf den Inhalt dieser Daten hat die DAB bank keinen Einfluss, insbesondere prüft sie nicht deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und haftet auch nicht für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kursinformationsdaten entstehen.

Auslandsorders

Die Weiterleitung an die ausländische Börse erfolgt taggleich (dt. Zeit) nur bei Ordererteilung vor 20:00 Uhr. Pro Order kann eine maximale Stückzahl von 30.000 St. gehandelt werden.

Überweisungsaufträge

Per Internet erteilte Überweisungsaufträge werden nur ausgeführt, wenn deren Summe pro Tag EUR 5.000,00 bzw. ein mit dem Kontoinhaber abweichend vereinbartes Überweisungslimit nicht überschreiten.

Fondsorders

Fondsorders erreichen die Kapitalanlagegesellschaft zur gleichtägigen Berücksichtigung, sofern sie uns, je nach Fonds, mindestens 30 - 120 Minuten vor der - von der Kapitalanlage- sellschaft angegebenen - Annahmeschlusszeit erteilt werden. Auf die Abrechnungsmodalitäten der einzelnen Kapitalanlage- gesellschaften, welche teilweise nach dem Forward-Pricing- Prinzip oder nur einmal wöchentlich abrechnen, hat die DAB bank keinen Einfluß. Der Verkauf der Fondsanteile ist erst nach der Lieferung durch die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft möglich.

Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages im Handelssystem

Das Handelssystem der DAB bank stellt Ihnen Verkaufserlöse aus bereits bestätigten Wertpapierverkäufen schon vor deren Eingang zur Verfügung. Hierdurch kann es bei sofortiger Wie- deranlage des Betrages in Einzelfällen vorkommen, dass Ihr Geldkonto bis zum Eingang des Erlöses kurzfristig ins Soll gerät.

Einschränkung der Orderarten bei Neuemissions-, Xetra- und Optionsscheinhandel

Im Optionsscheinhandel und beim Handel mit Neuemissionen am ersten Handelstag nimmt die DAB bank nur limitierte Aufträge entgegen. Im Xetra-Handel sind bei der DAB bank ebenfalls, mit Ausnahme der DAX 30-Werte und der Exchange Traded Funds (ETF), nur limitierte Aufträge möglich.

Streichung/Änderung von Aufträgen

Aufträge zur Streichung oder Änderung eines vorherigen Auftrages werden vorbehaltlich der zwischenzeitlichen Aus- führung des Ursprungsauftrages (bei Fondsorders nur bis zur Weiterleitung des Ursprungsauftrages an die Kapitalanlage- gesellschaft) entgegengenommen.

Pilot-Handel

Alle Transaktionen werden vorbehaltlich der tatsächlichen, ter- mingerechten Durchführung des Börsenganges entgegenge- nommen.

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