Vermögenswirksame Leistungen

Mehr Geld vom Staat!

Die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) des Staates sind bei der Anlage in Aktienfonds deutlich höher als bei der Anlage in Bausparverträge. Davon sollten Sie profitieren! Lassen Sie Ihren Chef für sich sparen! Die DAB bank bietet Ihnen bei einer Auswahl aus vielen Fonds 50 % Discount auf den Ausgabeaufschlag, bei unseren Investor Fonds sogar 100 %!

Erhalten Sie keine vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber? Dann zahlen Sie einfach freiwillig in einen solchen Vertrag ein und sichern Sie sich so die staatliche Sparzulage! Selbst ohne Anspruch auf die staatliche Zulage sollten Sie die vermögenswirksamen Leistungen unbedingt nutzen!

Mehr Vorteile beim VWL-Aktienfonds-Sparen!

Bei Aktienfonds beträgt die Sparzulage 18 % aus maximal 400,- Euro pro Jahr. Bei Bausparverträgen beträgt die Sparzulage dagegen nur 9 % auf maximal 470,- Euro pro Jahr.

Dies bedeutet, dass Sie bei einer Einzahlung von 400,- Euro pro Jahr in einen Aktienfonds 72,- Euro jährlich vom Staat geschenkt bekommen können.*

Voraussetzungen für die staatliche Zulage:

Der Erhalt dieser Zulagen ist an Einkommensgrenzen gebunden. Es gelten folgende Grenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens:

  • 17.900,- Euro für Ledige.
  • 35.800,- Euro für Verheiratete.


Ihr eigentliches Bruttoeinkommen kann dabei sogar wesentlich höher sein. Was zählt, ist der Teil Ihres Bruttoeinkommens, für den Sie Steuern zahlen. Darüber hinaus gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren.


* Die steuerliche Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen und kann künftigen Änderungen unterworfen sein – fragen Sie Ihren Steuerberater.

Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie unsere Hotline an unter: 01802 / 25 45 18
(Nur 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunk kann ggf. abweichen.)
Mo. - Fr. 09:00 - 20:00 Uhr,
Sa. 10:00 - 15:00 Uhr,
So. 15:00 - 20:00 Uhr

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